Telemedizin - Leuchtturm-Ergo

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Telemedizin – Ergotherapie als Videobehandlung


Bestimmte ergotherapeutische Behandlungen können unter geeigneten Voraussetzungen per Video durchgeführt werden. Therapeutin oder Therapeut und behandelte Person befinden sich dabei an unterschiedlichen Orten und sind über eine datenschutzgerechte Videoverbindung miteinander verbunden. Videotherapie kann insbesondere dort sinnvoll sein, wo Anleitungen, gemeinsame Übungen, die Beobachtung von Alltagshandlungen oder die Besprechung von Strategien ohne direkten körperlichen Kontakt möglich sind.

Ob dieses Format geeignet ist, wird anhand der jeweiligen Beschwerden, Therapieziele sowie der technischen und persönlichen Voraussetzungen entschieden. Benötigt werden ein passendes Endgerät, eine stabile Verbindung und eine möglichst ruhige Umgebung. Nicht alle ergotherapeutischen Leistungen lassen sich sinnvoll oder zulässig per Video erbringen; beispielsweise erfordert die Anpassung einer therapeutischen Schiene eine Behandlung vor Ort.

Die Kamera muss so positioniert sein, dass Bewegungen und Übungen ausreichend zu sehen sind. Je nach Behandlung können einfache Gegenstände aus dem Haushalt einbezogen werden. Wenn eine direkte Untersuchung, manuelle Unterstützung oder eine unmittelbare Sicherheitskontrolle erforderlich ist, ist die Behandlung in Präsenz vorzuziehen.

Bei gesetzlich Versicherten muss die erste Therapieeinheit im jeweiligen Behandlungsfall persönlich stattfinden. Weitere Videotermine sind nur möglich, wenn die betroffene Person zustimmt, keine medizinischen Gründe entgegenstehen und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel zurück zur Präsenztherapie bleibt möglich. Telemedizin ist damit keine grundsätzlich andere Behandlung, sondern eine zusätzliche Durchführungsform für geeignete ergotherapeutische Maßnahmen.

CREATED Leuchtturm-Ergo GmbH

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